Britta Trostel | 6.11.2022, 11:59 Uhr

Zuordnung Kapitaleinkünfte bei nießbrauchbelastenden GmbH-Anteilen

Ist an einem GmbH-Anteil ein Nießbrauch bestellt, der dem Nießbrauchberechtigten lediglich einen Anspruch auf Gewinnanteil einräumt, ohne dass dieser Stimmrechte ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann, sind die Gewinnausschüttungen ertragsteuerrechtlich weiterhin dem Anteilseigner, d. h. Nießbrauchverpflichteten zuzurechnen. Man spricht hier von einem sogenannten „weichen“ Nießbrauch.

Die Gestaltung, dass eine natürliche Person einer Kapitalgeslellschaft den Nießbrauch an ihren GmbH-Anteilen einräumt, damit dann erfolgte Gewinnausschüttungen bei der Nießbraucher-GmbH zu 95% steuerfrei sind, läuft somit ins Leere.

Die Quelle
BFH-Urteil vom 14.02.2022, VIII R 29/18, BStBl. II 2022, 544


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Steuerberaterin Britta Trostel - ihr Steuerberater in Aschaffenburg

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