Britta Trostel | 31.7.2022, 15:22 Uhr

Verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe von Säumniszuschlägen

Mit Beschluss des FG Münster wurde der Bescheid über die Festsetzung von Säumniszuschlägen als verfassungswidrig aufgehoben.

Gegen eine Steuerpflichtige, die verspätet Steuern gezahlt hatte, wurden Säumniszuschläge festgesetzt. Sie klage hiergegen vor Gericht, nachdem das Finanzamt negativ über ihren eingelegten Einspruch entschieden hatte. Die Klägerin berief sich dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus Juli 2021, welches die Zinshöhe des Finanzamtes (0,50% pro Monat) als verfassungswidrig einstufte. Säumniszuschläge hätten zwar primär keinen Zinscharakter, so das FG Münster im Klageverfahren, allerdings sei die Höhe von 1% pro Monat der verspäteten Zahlung zweifelhaft. Das FG Münster hob daher den Bescheid über die festgesetzten Säumniszuschläge auf. Das Finanzamt hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt. Das finale Ende bleibt damit abzuwarten.

Die Quelle
FG Münster, Beschluss v. 16.12.2021 - 12 V 2684/21


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Steuerberaterin Britta Trostel - ihr Steuerberater in Aschaffenburg

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