Britta Trostel | 2.11.2024, 11:46 Uhr

Unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs

Mit Urteil vom ß8.08.20224 entschied der BFH zum Thema der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs.

Erfolgt die Übertragung des Betriebs vollkommen ohne Gegenleistung oder gegen Versorgungsleistungen für den Übertragenden, so gilt der Vorgang als unentgeltlich und der Übernehmende hat die Buchwerte des Übertragenden fortzuführen (gem. § 6 Abs. 3 EStG).

Erfolgt die Übertragung dagegen in der Form, dass sich der Übertragende einen Nießbrauch zurück behält, so liegt keine Betriebsaufgabe vor. Der Übertragende muss die Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen in sein Privatvermögen unter Aufdeckung stiller Reserven entnehmen. Außerdem führt er, nun mit Wirtschaftsgütern, die ihm nicht mehr gehören, die Betriebsverpachtung fort. Wenn der Übertragende verstirbt, der Nießbrauch damit endet, führt der Beschenkte die Betriebsverpachtung fort und kann die dafür notwendigen Wirtschaftsgüter, welche sich im Privatvermögen des Verstorbenen befinden, zum Teilwert in sein Betriebsvermögen einlegen (gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG).

Das Urteil
BFH vom 08.08.2024, Az. IV R 1/20, NWB RAAAJ-77696





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Steuerberaterin Britta Trostel - ihr Steuerberater in Aschaffenburg

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