Britta Trostel | 1.8.2022, 10:21 Uhr
Überstundenvergütung für mehrere Jahre
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Überstundenvergütung, welche für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, als außerordentliche Vergütung nach der Fünftelregelung i.S.d. § 34 EStG ermäßigt besteuert wird. Eine mehrjährige Vergütung liegt vor, wenn der Zeitraum mehr als 12 Monate umfasst.Das Urteil
FG Münster vom 23.05.2019, Az. 3 K 1007/18 E