Britta Trostel | 1.8.2022, 10:21 Uhr

Überstundenvergütung für mehrere Jahre

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Überstundenvergütung, welche für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, als außerordentliche Vergütung nach der Fünftelregelung i.S.d. § 34 EStG ermäßigt besteuert wird. Eine mehrjährige Vergütung liegt vor, wenn der Zeitraum mehr als 12 Monate umfasst.

Das Urteil
FG Münster vom 23.05.2019, Az. 3 K 1007/18 E


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