Britta Trostel | 1.8.2022, 08:49 Uhr

Steuervergünstigung bei Praxisveräußerung und Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit

Bei Veräußerung eines Unternehmens kann der Veräußerer in den Genuss einer tarifbegünstigten Besteuerung kommen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Erfüllt er die Voraussetzungen, möchte seine Tätigkeit jedoch in geringem Umfang weiterführen, so steht dies der Tarifbegünstigung nicht im Wege, wenn der Umsatz, der künftig realisiert wird, nicht mehr als 10% des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Jahre vor Verkauf beträgt. Dies wurde nun, entgegen der bisherigen Finanzverwaltungsauffassung, bundeseinheitlich so beschlossen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war ein BFH-Beschluss vom 11.02.2020.

Die Quelle
BFH-Beschluss vom 11.02.2020, Az. VIII B 131/19


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Steuerberaterin Britta Trostel - ihr Steuerberater in Aschaffenburg

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