Britta Trostel | 31.7.2022, 13:52 Uhr

Steuerstrafverfahren können durch gemeinnützige Arbeit eingestellt werden

Steuerstrafverfahren können ab 01. März 2022 bei geringer Schuld eingestellt werden, wenn stattdessen gemeinnützige Arbeit geleistet wird. Bislang war das nur gegen Zahlung einer Geldauflage möglich. Das Projekt nennt sich ''Schwitzen statt Sitzen'' und wurde seitens des Finanzministeriums und des Justizministeriums ins Leben gerufen. Damit kann vermieden werden, dass eine Haftstrafe angetreten werden muss, weil eine Geldstrafe nicht beglichen werden kann. Verurteilte können künftig stattdessen gemeinnützige Arbeit tun und ihre Schulden damit begleichen.

Die Quelle
Pressemitteilung Finanzministerium Baden-Württemberg vom 01.03.2022


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