Britta Trostel | 20.12.2020, 13:25 Uhr
Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen
Einzelne Bundesländer setzen sich für eine Steuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen bis 10 KWp ein. Umgesetzt werden sollte nach Wunsch der Bundesländer der Antrag bereits im Jahressteuergesetz 2020.Das wäre tatsächlich nur zu begrüßen, da der Ertrag aus diesen Anlagen, welcher einkommensteuerpflichtig ist (gewerbesteuerpflichtig auch, aber nur wenn der Gewinn mehr als EUR 24.500 pro Jahr beträgt), einen Verwaltungsapparat erzeugt, welcher in keinem Verhältnis zu dem überschaubaren Ertrag steht. Die Einspeisung von Strom wird mit weniger als 10 Ct. pro Kilowattstunde vergütet, so dass der Ertrag aus kleinen Anlagen immer sehr überschaubar bleibt.
Die Steuerbefreiung soll für Anlagen gelten, die nach dem 31.12.2019 errichtet wurden.
Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 12.12.2020