Britta Trostel | 20.12.2020, 13:25 Uhr

Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen

Einzelne Bundesländer setzen sich für eine Steuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen bis 10 KWp ein. Umgesetzt werden sollte nach Wunsch der Bundesländer der Antrag bereits im Jahressteuergesetz 2020.

Das wäre tatsächlich nur zu begrüßen, da der Ertrag aus diesen Anlagen, welcher einkommensteuerpflichtig ist (gewerbesteuerpflichtig auch, aber nur wenn der Gewinn mehr als EUR 24.500 pro Jahr beträgt), einen Verwaltungsapparat erzeugt, welcher in keinem Verhältnis zu dem überschaubaren Ertrag steht. Die Einspeisung von Strom wird mit weniger als 10 Ct. pro Kilowattstunde vergütet, so dass der Ertrag aus kleinen Anlagen immer sehr überschaubar bleibt.

Die Steuerbefreiung soll für Anlagen gelten, die nach dem 31.12.2019 errichtet wurden.

Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 12.12.2020


Diese Website verwendet keine Cookies für Marketing-, Tracking- oder Analysezwecke! Es werden ausschließlich technisch notwendige Cookies verwendet. Es wird gespeichert, ob Sie den Cookies zustimmen, dieser Cookie wird beim Schließen des Browserfensters gelöscht. Zwei weitere Cookies speichern die Auswahl des Filters bzw. das Absprungkapitel um wieder zurückkehren zu können. Diese beiden Cookies laufen spätestens nach 24h ab. Indem Sie die Website und ihre Angebote nutzen und weiter navigieren, akzeptieren Sie diese Cookies. Sie können das Setzen von Cookies grundsätzlich in Ihren Browsereinstellungen untersagen, allerdings kann dadurch die Funktion der Website stark eingeschränkt sein.

Steuerberaterin Britta Trostel - ihr Steuerberater in Aschaffenburg

Akzeptieren >