Britta Trostel | 1.8.2022, 09:07 Uhr
Schenkungstatbestand bei zinslos gewährtem Darlehen
Die zinslose Gewährung eines Darlehens stellt eine freigebige Zuwendung und damit einen Schenkungsteuertatbestand dar, sofern im Darlehensvertrag keine Sicherheiten vereinbart werden. Es liegt dann eine Schenkung in Höhe der nichtfestgesetzten Zinsen vor. Da kein Zinssatz vereinbart ist, legt die Finanzverwaltung einen Zinssatz in Höhe von 5,5% gem. § 15 BewG zugrunde, begrenzt jedoch auf den Wert, der sich gem. § 16 BewG ergeben würde.Über die Rechtmäßigkeit hat das FG Düsseldorf in einem Urteilsfall entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die Verzinsungshöhe der Finanzverwaltung als verfassungswidrig eingestuft; dies ist aber nicht auf den Zinssatz gem. § 15 BewG in Höhe von 5,5% anzuwenden.
Die Quelle
Urteil FG Düsseldorf vom 26.01.2022, Az. 4 K 272/21