Steuerberaterin Britta Trostel | 1.8.2022, 09:35 Uhr
Regierungsentwurf zu Sonder-AfA für Mietwohnungsneubau
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Förderung des steuerlichen Mietwohnungsneubaus eingebracht. Danach soll jeder Immobilienbesitzer, welcher die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt, neben der linearen Abschreibung eine Sonder-AfA in Höhe von 5% p.a., befristet bis zum Jahr 2021, geltend machen dürfen.Die Voraussetzungen hierfür lauten:
1.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie darf den Preis von 3.000,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen.
2.
Die Immobilie muss im Jahr der Herstellung sowie in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen.
Es bleibt abzuwarten, ob der Geseztesentwurf tatsächlich umgesetzt werden wird und, sollte dies der Fall sein, wie dieser im Einzelnen dann tatsächlich aussieht.
Die Quelle
hib - heute im Bundestag Nr. 766 (Ls)