Britta Trostel | 1.8.2022, 10:51 Uhr

Reform der Grundsteuer ist beschlossen

Die Reform der Grundsteuer ist nun beschlossene Sache, nachdem der Bundesrat am 08.11.2019 zugestimmt hat. Das neue Grundsteuergesetz wird ab 01.01.2025 in Kraft treten. Bis dahin wird das bisherige Gesetz weiterhin Bestand haben.

Das neue Gesetz sieht vor, dass in Zukunft die Ermittlung der Grundsteuer nach dem wertabhängigen Modell erfolgt, wonach die Bewertung des sich auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes Einfluss auf die Berechnung nimmt, ebenso wie die mit dem Gebäude erzielten Mieten. Bei unbebauten Grundstücken sind die Werte maßgeblich, welche ein unabhängiger Gutachterausschuss ermitteln wird.

Das neue Grundsteuergesetz stellt es den Bundesländern frei, ihre eigenen, nämlich wertunabhängigen Berechnungen zur Ermittlung der Grundsteuer anzuwenden. Bayern hat bereits angekündigt, eigene Wege gehen zu wollen.





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Steuerberaterin Britta Trostel - ihr Steuerberater in Aschaffenburg

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