Britta Trostel | 31.7.2022, 14:49 Uhr

Online-Gründung einer GmbH

Dank des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtline wird die Gründung einer GmbH im Online-Verfahren möglich sein. Umgesetzt werden sollte das Ganze eigentlich bis zum 01.08.2021, Deutschland hat jedoch zur Fristverlängerung bis 01.08.2022 optiert.

Die notarielle Beurkundung sowie die notarielle Beglaubigung sollen demnach mittels Videokommunikation möglich sein. Die Einreichung von Urkunden und Informationen zur Gründung können dann vollumfänglich online erfolgen.

Diese Schritte sind sehr zu begrüßen, da die Auswahl geeigneter Anwälte und Notare dann hoffentlich nicht mehr von der geographischen Nähe der Juristen abhängig gemacht wird. Außerdem laufen die Registrierungsprozesse damit hoffentlich schneller ab und die Unternehmen können zügiger zum eigentlichen, nämlich dem operativen, Geschäft übergehen.

Die Quelle
BMJV online


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Steuerberaterin Britta Trostel - ihr Steuerberater in Aschaffenburg

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