Britta Trostel | 24.2.2024, 07:03 Uhr

Neue Bescheinigung für energetische Gebäudesanierung

Das BMF hat ein aktuelles Schreiben zum Thema der energetischen Gebäudesanierung gem. § 35c EStG erlassen. Es geht um das Thema der erhöhten steuerlichen Abzugsfähigkeit solcher Sanierungsmaßnahmen, wenn Voraussetzungen erfüllt sind. Die energetische Gebäudesanierung muss dabei von einem handwerklichen Fachunternehmen mittels einer Bescheinigung bestätigt werden. Eben diese Bescheinigung wurde nun angepasst.

Die Quelle
BMF-Schreiben vom 06.02.2024, IV C 1 - S 2296-c/20/10003/:006


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Steuerberaterin Britta Trostel - ihr Steuerberater in Aschaffenburg

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