Britta Trostel | 31.7.2022, 14:30 Uhr

KfW-Zuschuss für E-Fahrzeug-Ladestationen

Die KfW fördert noch bis voraussichtlich 31. Dezember 2022 die Anschaffung von Ladestationen für E-Fahrzeuge (Zuschuss 441). Danach werden die Fördermittel voraussichtlich ausgeschöpft sein. Diese Förderung wird mittlerweile nur noch Selbständigen gewährt. Für Privatpersonen ist die Förderung bereits ausgelaufen. Der Zuschuss pro Ladestation beträgt bis zu 900 Euro. Die Anschaffungskosten einer solchen Ladestation liegen wohl bei ca. EUR 1.000,00.

Voraussetzung für die Förderung:
1. Der Antragsteller ist selbständig tätig, also ein Unternehmer
2. Die Ladestation ist nicht öffentlich zugänglich
3. Die Ladestation wird zum Aufladen von im Betriebsvermögen befindlichen E-Fahrzeugen oder für die privaten E-Fahrzeuge der Mitarbeiter genutzt
4. Die Ladestation muss spätestens 18 Monate nach Anschaffung in Betrieb genommen werden

Die Empfehlung lautet, den Zuschuss rechtzeitig zu beantragen.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/



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Steuerberaterin Britta Trostel - ihr Steuerberater in Aschaffenburg

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