Britta Trostel | 1.8.2022, 11:23 Uhr
Keine Pauschalbesteuerung bei bestimmten Betriebsveranstaltungen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine lohnsteuerpflichtige Betriebsveranstaltung nicht mit dem Pauschalsteuersatz von 25% belegt werden darf, wenn die Veranstaltung nicht allen Mitarbeitern zugänglich ist, sondern nur einem bestimmten Kreis.Der Sachverhalt
Der Arbeitgeber veranstaltete eine Jahresabschlussfeier, zu der nur Führungskräfte geladen waren. Die Kosten waren entsprechend so hoch, dass sie zu steuerpflichtigem Arbeitslohn fährten. Der Arbeitgeber wollte die Lohnsteuer mit 25% pauschalieren, dies lehnte die Finanzverwaltung ab mit der Begründung, dass die Veranstaltung nicht für alle Mitarbeiter des Unternehmens zugänglich gewesen sei. Dem folgte im darauffolgenden Finanzgerichtsverfahren das FG Münster.
Die Quelle
FG Münster, Urteil vom 20.02.2020, Az. 8 K 32/19 E,P,L; Revision zugelassen