Britta Trostel | 16.5.2019, 11:28 Uhr

Gewerbliche Infizierung bei einer Praxisgemeinschaft

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die entgeltliche Abgabe von Präparaten an Patienten unter Berechnung eines Aufschlages auf die Beschaffungskosten eine gewerbliche Tätigkeit darstellt. Sollte diese Tätigkeit nicht ausgelagert sein, sondern in der ärztlichen Partnerschaftsgesellschaft neben den eigentlichen ärztlichen Tätigkeit verrichtet werden, so führt dies zu einer Infizierung der Einkünfte mit der Konsequenz, dass alle Einkünfte der Partnerschaftsgesellschaft zu gewerblichen Einkünften werden.

Um dies zu vermeiden, sollten die Einkünfte aus dem Verkauf der Präparate von den ärztlichen Tätigkeiten getrennt und in eine separate Gesellschaft ausgelagert werden.

Die Quelle
FG Düsseldorf vom 1.2.2019, Az. 3 K 3295/15


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