Britta Trostel | 19.10.2024, 17:10 Uhr

Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH

Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Forderung gegenüber einer GmbH, an der er beteiligt ist, führt dies nach Auffassung des BFH zu einer Bereicherung der übrigen Gesellschafter mit der Konsequenz, dass ein schenkungsteuerlicher Vorgang vorliegt. Streitig war im vorliegenden Fall, ob im jeweiligen Verzicht eines Gesellschafters auf die Teilnahme an der Kapitalerhöhung einer GmbH und dem vollständigen Ausgleich seiner Einzahlungen in die Kapitalrücklage eine gemischte Schenkung an die Mitgesellschafter vorliegt. Der BFH bejaht dies in seinem Urteil.

Das Urteil
BFH, Urteil v. 19.6.2024 - II R 41/21; veröffentlicht am 10.10.2024).


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