Britta Trostel | 13.6.2026, 09:23 Uhr

Feststellung des Erwerbsstatus Selbständigkeit im SV-Recht

Die Frage, ob Selbständigkeit oder abhängige Beschäftiugung vorliegt, beschäftigt derzeit mehr denn je, denn die Deutsche Rentenversicherung macht regelrecht Jagd auf diejenigen, die möglicherweise in die Deutsche Rentenversicherung als neue Rentenbeitragszahler ''gezerrt'' werden können (denn die Kasse braucht Geld), obwohl der- oder diejenige eigentlich selbständig tätig ist. Es kommt deshalb immer wieder zu Rechtstreitigkeiten und Klageverfahren vor den Sozialgerichten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im April 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Feststellung des Erwerbsstatus von Selbständigen im Sozialversicherungsrecht vereinfachen soll.

Wesentlicher Kernpunkt ist die Einführung einer neuen ''Selbständigkeit''. Diese soll vorleigen, wenn die folgenden vier Kriterien erfüllt sind:
- Ein gemeinsamer Wille zur Selbständigkeit
- Unternehmerisches Handeln
- Keine abhängige Beschäftigung im selben Konzern in den letzten sechs Monaten
- Rechtzeitge Meldung der Tätigkeit

Diese neue Selbständigkeit unterliegt dann der Rentenversicherungspflicht und due Beiträge werden nach den gleichen Regeln wie bei Angestellten erhoben, nur dass der Selbständige die Beiträge in voller Höhe alleine trägt.

Die neue Regelung soll zum 01.01.2028 in Kraft treten.


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Steuerberaterin Britta Trostel - ihr Steuerberater in Aschaffenburg

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