Britta Trostel | 1.8.2022, 10:54 Uhr

Erbschaftsteuer, Nachversteuerung des Familienwohnheims

Der Übergang eines Familienheim im Rahmen einer Erbschaft auf Familienangehörige ist von der Erbschaftsteuer steuerbefreit, wenn die Immobilie in den darauffolgenden zehn Jahren weiterhin als Familienheim genutzt wird. Der BFH hat nun in einem Fall entschieden, dass es nicht genüge, sich ein Wohnrecht einräumen zu lassen. In dem zugrundeliegenden Fall erbte die Ehefrau von ihrem verstorbenen Ehemann das Eigenheim, was als erbschaftsteuerfreier Vorgang behandelt wurde, da die Ehefrau die Immobilie weiterhin als Eigenheim nutzte. Als zwei Jahre nach dem Erbfall die Ehefrau die Immobilie an ihre Tochter verschenkte und sich ein Wohnrecht einräumen ließ, entschied der BFH auf Nachversteuerung zur Erbschafsteuer, da die Immobilie innerhalb von zehn Jahren auf einen Dritten übertragen worden sei. Das eingeräumte Wohnrecht und damit die Tatsache, dass die Immobilie weiterhin für eigene Wohnzwecke genutzt werde, entfalte diesbezüglich keine heilende Wirkung.

Die Quelle
BFH-Urteil vom 11.07.2019 (II R 38/16)


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Steuerberaterin Britta Trostel - ihr Steuerberater in Aschaffenburg

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