Britta Trostel | 1.8.2022, 10:22 Uhr

Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges BV

Der BFH hat in einem Urteil entschieden, dass ein Einzelunternehmer seine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen bilanzieren muss, wenn die Beteiligung dazu dient, die gewerbliche Tätigkeit des Einzelunternehmens zu fördern. Dies liege wohl unter anderem dann vor, wenn Kapitalgesellschaft und Einzelunternehmen branchengleiche Tätigkeiten verrichten. Auch, wenn die Kapitalgesellschaft dazu dient, den Absatz von Waren und Dienstleistungen des Einzelunternehmens zu gewährleisten, muss die Beteiligung im Einzelunternehmen als notwendiges Betriebsvermögen ausgewiesen werden.

Das Urteil
BFH vom 10.04.2019, Az. X R 28/16


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Steuerberaterin Britta Trostel - ihr Steuerberater in Aschaffenburg

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