Britta Trostel | 1.8.2022, 10:29 Uhr

Badrenovierung als anteilige Kosten für häusliches Arbeitszimmer

Der BFH hat in einem Urteil entscheiden, dass Renovierungskosten für einen Raum, der überwiegend oder gar ausschließlich für private Zwecke genutzt wird, nicht dazu führen, dass sich die anteiligen häuslichen Arbeitszimmerkosten erhöhen. Eine Badrenovierung ist daher ausschließlich dem Privatbereich zuzuordnen und nimmt keinen Einfluss auf die Ermittlung der anteiligen Arbeitszimmerkosten. Diese Kosten sind auch nicht als allgemeine Gebäudekosten zu berücksichtigen, so der BFH.

Die Quelle
BFH vom 14.05.2019, Az. VIII R 16/15


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