Britta Trostel | 1.8.2022, 09:11 Uhr

Abzugsfähigkeit von Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Ansprüchen des beeinträchtigten Erben

Wenn ein Beschenkter Zahlungen leistet, um bei einem Streit mit Miterben diese abzufinden und damit Herausgabeansprüche abwendet, kann er diese als Nachlassregelungkosten erwerbsmindernd in seiner Schenkungs-/Erbschaftsteuererklärung gem. § 10 ABs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG in Abzug bringen. Das hat der BFH mit Urteil vom 06. Mai 2021 entschieden.

In vorliegendem Fall verstarb der Vater des Klägers und seine Mutter wurde gem. Berliner Testament Alleinerbin. Die Kinder sollten nach Tod der Mutter zu Schlusserben werden. Die Mutter übertrug zu Lebzeiten ein Grundstück auf den Kläger und ließ dabei die anderen Kinder unberücksichtigt. Gegen den Kläger wurde daraufhin zunächst Schenkungsteuer festgesetzt. Nach dem Tod der Mutter stellte das Nachlassgericht eine fehlerhafte Auslegung des Testaments der Eltern fest. Der Kläger stritt daraufhin mit seinen Geschwistern um das seitens der Mutter auf ihn übertragene Grundstück. Der Kläger zahlte zwecks Beendigung des Streitverfahrens und zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche eine Abfindung an eines seiner Geschwister. Gemäß dem Urteil des BFH darf der Kläger diese Abfindungszahlung von seiner steuerpflichtigen Schenkung bei Übertragung des Grundstücks von der Mutter auf ihn in Abzug bringen, so dass der einstige Schenkungsteuerbescheid entsprechend rückwirkend gem. § 175 (1) Nr. 2 AO geändert wird.

Die Quelle
BFH-Urteil vom 06.05.2021, Az. II R 24/19


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Steuerberaterin Britta Trostel - ihr Steuerberater in Aschaffenburg

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