Steuerberaterin Britta Trostel | 1.8.2022, 10:27 Uhr
Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften einer Personengesellschaft
Der BFH hat in einem Urteil entschieden, dass gewerbliche Beteiligungseinkünfte einer Personengesellschaft, die ansonsten ausschließlich Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen erzielt, immer Abfärbewirkung entfaltet, unabhängig der Höhe der Beteiligungsgewinne oder -verluste, mit der Folge, dass alle Einkünfte der Personengesellschaft in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert werden. Der BFH hat jedoch außerdem entschieden, dass die umqualifzierten Einkünfte, die eigentlich solche aus Vermietung oder Kapitalvermögen wären, nicht der Gewerbesteuer unterliegen, sollte die Abfärbung durch Beteiligungseinkünfte bewirkt worden sein, da es sich bei den Beteiligungseinkünften nicht um originär gewerbliche Einkünfte handelt.Das Urteil
BFH vom 06.06.2019, Az. IV R 30/16